ErwGr. 36

REG_2024_1787 · über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942

LDAR-Untersuchungen sollten unter Verwendung geeigneter verfügbarer Technologien und Messtechniken durchgeführt werden, um Lecks zu erkennen: so nah wie möglich an jeder einzelnen potenziellen Emissionsquelle bei oberirdischen Komponenten und Überwasser-Komponenten, an der Grenzfläche zwischen Boden und Atmosphäre als erster Schritt und dann, wenn ein Leck erkannt wird, als zweiter Schritt so nah wie möglich an der Emissionsquelle für unterirdische Komponenten; ferner durch Anwendung der besten Messtechniken, die für Unterwasser-Offshore-Komponenten oder Offshore-Komponenten unter dem Meeresgrund auf dem Markt verfügbar sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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