ErwGr. 61

REG_2024_1787 · über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942

Um die Methanemissionen aus aktiven Kohlebergwerken zu verringern, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, die Anreizsysteme zur Verringerung von Methanemissionen einzuführen, die den geltenden Vorschriften über staatliche Beihilfen unterliegen. Diese Systeme könnten insbesondere Anreize für Investitionen in die Methanabscheidung und -einspeisung in das Netz sowie die Verringerung der Methanemissionen aus Wetterschächten und aus dem Abfackeln bieten. Es sollte den Mitgliedstaaten gestattet sein, spezielle Gebühren- und Entgeltsysteme einzuführen, um Investitionen in die Verringerung der Methanemissionen zu erleichtern, unter anderem im Rahmen von auf die Außerbetriebnahme von Kohleförderungskapazitäten ausgerichteten staatlichen Beihilfeprogrammen, die den geltenden Vorschriften über staatliche Beihilfen unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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