ErwGr. 51

REG_2024_1789 · über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung)

Durch die Nachfragebündelung kann sichergestellt werden, dass Unternehmen in allen Mitgliedstaaten einen gleichberechtigteren Zugang zu neuen oder zusätzlichen Erdgasquellen haben, und es können wettbewerbsfähige Vertragsbedingungen für den Kauf von Erdgas aus Mitgliedstaaten und Drittländern geschaffen werden, was den Endkunden zugutekommt. Mit der Nachfragebündelung sollten auch weiterhin Unternehmen unterstützt werden, die zuvor Erdgas ausschließlich oder hauptsächlich von einem einzigen Lieferanten bezogen haben, indem ihnen geholfen wird, Erdgas von alternativen Erdgaslieferanten oder -anbietern zu günstigen Bedingungen zu beziehen. Mit der Nachfragebündelung könnte die Position dieser Unternehmen auf den globalen LNG-Märkten verbessert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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