ErwGr. 53

REG_2024_1789 · über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung)

Die Kommission sollte die von Dienstleistern erbrachten erforderlichen Dienstleistungen im Rahmen der einschlägigen Vergabeverfahren gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (22) in Auftrag geben, um die mit der vorliegenden Verordnung geschaffenen Mechanismen umzusetzen. Um die wesentlichen Sicherheitsinteressen bzw. die Versorgungssicherheit der Union oder eines Mitgliedstaats zu wahren, sollten in der Union niedergelassenen Dienstleister mit der Erbringung der Dienstleistungen beauftragt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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