ErwGr. 8

REG_2024_1789 · über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung)

Die Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) gestattet den gleichzeitigen Betrieb durch ein und denselben Betreiber. Die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Regeln machen somit keine Neuorganisation der nationalen Netze erforderlich, die den einschlägigen Bestimmungen jener Richtlinie entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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