1.„Messkategorie“ bezeichnet eine Prüf-, Mess- oder Betriebsanordnung, die die Einlass- und Auslassbedingungen des geprüften Ventilators bestimmt;
2.„Messkategorie A“ bezeichnet eine Anordnung, bei der der Ventilator unter freien Ein- und Auslassbedingungen und mit einer Trennwand zwischen Einlass- und Auslassbereich geprüft wird;
3.„Messkategorie B“ bezeichnet eine Anordnung, bei der der Ventilator unter freien Einlassbedingungen geprüft wird, wobei am Auslass ein Rohr angebracht ist und eine Trennwand zwischen Einlass- und Auslassbereich besteht;
4.„Messkategorie C“ bezeichnet eine Anordnung, bei der der Ventilator unter freien Auslassbedingungen geprüft wird, wobei am Einlass ein Rohr angebracht ist und eine Trennwand zwischen Einlass- und Auslassbereich besteht;
5.„Messkategorie D“ bezeichnet eine Anordnung, bei der der Ventilator mit einem am Ein- und Auslass angebrachten Rohr sowie mit einer Trennwand zwischen Einlass- und Auslassbereich geprüft wird;
6.„Messkategorie E“ bezeichnet eine Anordnung, bei der der Ventilator unter freien Ein- und Auslassbedingungen und ohne Trennwand zwischen Einlass- und Auslassbereich geprüft wird;
7.„Effizienzkategorie“ bezeichnet die Form der Energie des Gases am Ausgang des Ventilators, die zur Bestimmung der Energieeffizienz des Ventilators herangezogen wird, wobei bei allen Ventilatoren außer bei Strahlventilatoren zwischen „statischer“ und „totaler“ Effizienz unterschieden wird, je nachdem, ob die Ventilatorgasleistung mit dem statischen Ventilatordruck oder mit dem Ventilatordruck bestimmt wurde;
8.„Ventilatoreffizienz“ ( η) bezeichnet das Verhältnis zwischen der Ventilatorausgangsgasleistung P u und der elektrischen Eingangsleistung P e, beide in W angegeben und am BEP ermittelt, multipliziert mit Korrekturfaktoren für die Leistungsumwandlung (C p), für den Teillastausgleich (C c) und für den Schutzvorrichtungsausgleich (C guard), wobei zwischen „statischer“ und „totaler“ Effizienz unterschieden wird, je nachdem, ob die Ventilatorgasleistung P u gemäß Anhang III Nummer 6.1 mit dem statischen Ventilatordruck oder mit dem Ventilatordruck bestimmt wurde,
9.„Ventilatorgasleistung“ ( P u), in W bezeichnet das Produkt aus Volumendurchsatz q v in m3/s und der anwendbaren Druckdifferenz zwischen Ventilatoreinlass und -auslass Δp (Ventilatordruck oder statischer Ventilatordruck) in Pa, beide am BEP bestimmt, wobei zwischen „statischer“ Ventilatorgasleistung und „totaler“ Ventilatorgasleistung unterschieden wird, je nachdem, ob die Ventilatorgasleistung mit dem statischen Ventilatordruck oder mit dem Ventilatordruck bestimmt wurde;
10.„elektrische Eingangsleistung“ ( P e) in W bezeichnet die elektrische Eingangsleistung am BEP oder bei Tm, gemessen an den Hauptklemmen des Motors oder, falls vorhanden, der Drehzahlregelung.
11.„Korrektur für die Leistungsumwandlung“ ( C p) bezeichnet einen Korrekturfaktor für Leistungsumwandlungsverluste, der gemäß Anhang III Nummer 6 bestimmt wird;
12.„Teillastausgleich“ ( C c) bezeichnet einen Korrekturfaktor für Teillast, der gemäß Anhang III Nummer 6 bestimmt wird;
13.„Schutzvorrichtungsausgleich“ ( C guard) bezeichnet einen gemäß Anhang III Nummer 6 bestimmten Korrekturfaktor, der bei der Berechnung der Ventilatoreffizienz angewandt werden kann, wenn der Ventilator mit dauerhaft angebrachten Schutzvorrichtungen ausgestattet ist, die nicht entfernt werden können, ohne dass der Ventilator dadurch betriebsunfähig wird;
14.„Volumendurchsatz“ ( q) in mv 3/s bezeichnet das vom Ventilator pro Zeiteinheit bewegte Gasvolumen, das aus dem Massendurchsatz abgeleitet wird und in der Regel für Standardluft mit einer Dichte ρ von standardmäßig 1 200 kg/m3 bestimmt wird;
15.„Gesamtdruck“ ( p) in Pa bezeichnet den aus dem absoluten Druck und dem dynamischen Druck errechneten Druck;tot
16.„absoluter Druck“ ( p) in Pa bezeichnet den in Bezug auf den absoluten Nulldruck gemessenen Druck;
17.„dynamischer Druck“ ( p) in Pa bezeichnet den aus der Geschwindigkeit und der Dichte errechneten Druck;d
18.„statischer Ventilatordruck“ ( p fs) in Pa bezeichnet die Differenz zwischen dem statischen Druck am Ventilatorauslass und dem Staudruck am Ventilatoreinlass oder, wenn Komprimierbarkeit keine Rolle spielt, die Differenz zwischen dem statischen Druck am Ventilatorauslass und dem Gesamtdruck am Ventilatoreinlass.
Dabei handelt es sich um die am Ventilatorauslass in alle Richtungen ausgeübte Kraft pro Flächeneinheit, die in der Regel durch Messung des Staudrucks in einer (zylindrischen) Öffnung mit geeigneter Geometrie und geeigneten Abmessungen, in der Rohrwand oder einem geeigneten Messgerät senkrecht zur Richtung des Gasstroms bestimmt wird;
19.„Ventilatordruck“ ( p) in Pa bezeichnet die Differenz zwischen dem Staudruck am Ventilatorauslass und dem Staudruck am Ventilatoreinlass oder, wenn Komprimierbarkeit keine Rolle spielt, die Differenz zwischen dem Gesamtdruck am Ventilatorauslass und dem Gesamtdruck am Ventilatoreinlass.
Dabei handelt es sich um die am Ventilatorauslass in eine bestimmte Richtung ausgeübte Kraft pro Flächeneinheit, die in der Regel durch Messung des Staudrucks in einer (zylindrischen) Öffnung mit geeigneter Geometrie und geeigneten Abmessungen in Richtung des Gasstroms bestimmt wird;f
20.„Staudruck“ ( p) in Pa bezeichnet den an einem Punkt in einem strömenden Gas gemessenen Druck, wenn dieses durch einen Prozess, in dem keine Wärme- oder Masseübertragung erfolgt, zur Ruhe gebracht würde;sg
21.„Effizienzgrad“ bezeichnet einen Parameter bei der Berechnung der Mindestenergieeffizienz eines Ventilators mit einer bestimmten elektrischen Eingangsleistung am BEP oder bei T m (bei der Berechnung der Energieeffizienz des Ventilators als Parameter „N“ angegeben);
22.„Mindestventilatoreffizienz“ ( η min) bezeichnet die zur Erfüllung der Anforderungen zu erreichende Ventilatoreffizienz, die als Ergebnis der einschlägigen Gleichung in Anhang II unter Verwendung der anwendbaren ganzen Zahl N des Effizienzgrads und der elektrischen Eingangsleistung P e des Ventilators in kW am BEP berechnet wird;
23.„Mindest-Strahlventilatoreffizienz“ ( η min) bezeichnet die zur Erfüllung der Anforderungen zu erreichende Ventilatoreffizienz, die als Ergebnis der einschlägigen Gleichung in Anhang II unter Verwendung der anwendbaren ganzen Zahl N des Effizienzgrads und der elektrischen Eingangsleistung Pe des Ventilators in kW bei dessen gemessenem Schub berechnet wird;
24.„gemessener Schub (T“ bezeichnet den gemessenen Strahlventilatorschub in N, der in der Messkategorie E ermittelt und in Bezug auf eine Dichte von 1,2 umgerechnet wird;m)
25.„Strahlventilatoreffizienz“ η(T) bezeichnet die Ausgangsleistung des Ventilatorgases, abgeleitet aus dem gemessenen Schub eines Strahlventilators, geteilt durch die elektrische Eingangsleistung Pr e, multipliziert mit den Korrekturfaktoren für die Leistungsumwandlung (Cp), für den Teillastausgleich (Cc) und für den Schutzvorrichtungsausgleich (Cguard), gemäß Anhang III Nummer 6.2;
26.„spezifische Drehzahl“ ( σ) bezeichnet das Verhältnis zwischen Volumendurchsatz und Ventilatordruck als dimensionslose Größe, die gemäß Anhang III Nummer 8 am BEP ermittelt wird;ΒΕΡ
27.„geräuscharmer Ventilator“ bezeichnet einen Axialventilator mit einer elektrischen Eingangsleistung von 10 kW oder mehr, der am BEP einen maximalen charakteristischen Geräuschemissionswert L ≤ 32 dB(A) aufweist;
28.„Ventilator mit doppeltem Verwendungszweck“ bezeichnet einen Ventilator, der sowohl für die Belüftung unter normalen Bedingungen als auch für Notfallbedingungen gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b ausgelegt ist;
29.„Ventilator mit reversibler Drehrichtung“ bezeichnet einen Ventilator, der mindestens 80 % des vorwärts gerichteten Nennvolumendurchsatzes auch in umgekehrter Richtung erreichen kann;
30.„spezialangefertigter Ventilator“ bezeichnet einen Ventilator, der in Bezug auf einen oder mehrere der wesentlichen Elemente für einen bestimmten Kunden und/oder Auftrag speziell konzipiert ist und einen vom Kunden/im Auftrag festgelegten Betriebspunkt oder -bereich aufweist.
Diese Ventilatoren werden nur an diesen Kunden/im Rahmen dieses Auftrags geliefert.
Ihre Einzelheiten werden nicht in Katalogen, Online-Medien oder allgemeinen Auswahl-Tools aufgeführt.
Die Leistungsdetails sind spezifisch für die Anwendung und den Kunden/Auftrag;
31.„sicherheitskritischer Ventilator“ bezeichnet einen Ventilator, der im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 oder der Richtlinie 2014/34/EU über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen konzipiert, geprüft, zertifiziert und hergestellt wurde;
32.„fachlich kompetenter Reparateur“ bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das fachgerechte Reparatur- und Wartungsdienstleistungen für Ventilatoren erbringt:
33.„vom Hersteller zugelassener fachlich kompetenter Reparateur“ bezeichnet einen fachlich kompetenten Reparateur, der vom Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten ermächtigt wurde, von diesem in Verkehr gebrachte sicherheitskritische Ventilatoren zu reparieren;
34.„Verschleißteile (Opferelemente)“ bezeichnet Teile, die für den Verschleiß bestimmt sind, damit der Ventilator die Anforderungen seiner beabsichtigten Verwendung erfüllt.
Wird ein Ventilator beispielsweise in einer abrasiven Umgebung verwendet, kann er durch die Abrasion rasch beschädigt werden.
Einige Teile sind als Opferelemente zum Schutz anderer kritischer Bereiche konzipiert und für einen häufigeren Austausch ausgelegt;
35.„herstellerspezifisches Werkzeug“ bezeichnet Werkzeug, das nicht allgemein verfügbar ist und speziell für eine Funktion ausgelegt ist, die mit allgemein verfügbarem Werkzeug nicht sicher und/oder zuverlässig erfüllt werden kann;
36.„inhärente Drehzahl“ bezeichnet die Drehzahl des Ventilators beim Betrieb unter Nennversorgungsbedingungen des Motors;
37.„Garantie“ bezeichnet jede dem Verbraucher gegenüber eingegangene Verpflichtung des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten, a) den Kaufpreis zu erstatten oder b) Ventilatoren zu ersetzen, zu reparieren oder in irgendeiner Form zu bearbeiten, falls sie nicht die in der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung aufgeführten Eigenschaften aufweisen;
38.„Ersatzteil“ bezeichnet ein separates Teil, das bei einem Ventilator ein Teil mit derselben oder einer ähnlichen Funktion ersetzen kann;
39.„Ersatzventilator“ bezeichnet einen Ventilator, der dazu bestimmt ist, einen entsprechenden vorhandenen Ventilator, der in ein Produkt integriert ist, zu ersetzen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.07.2024
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