Art. 8 – Überprüfung

REG_2024_1834 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission

Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags bis zum 27. Juli 2030 vor. Bei der Überprüfung berücksichtigt sie insbesondere
— ob die Messgrößen mit einem erweiterten und technologieneutralen Produktansatz, einschließlich der Leistung bei Teillast, überarbeitet werden sollten;
— ob die Effizienzgrenzwerte im Einklang mit neuen Messgrößen und dem technischen Fortschritt überarbeitet werden sollten;
— ob Ventilatoren mit einer elektrischen Leistung von weniger als 125 W, Umwälzventilatoren und große Komfortventilatoren einbezogen werden sollten;
— ob Strahlventilatoren mit einer Leistung von weniger als 750 W einbezogen werden sollten;
— Ressourceneffizienz, Reparierbarkeit, Wiederverwendung und Recycling, Rezyklatgehalt und Haltbarkeit;
— die Relevanz der in Artikel 1 genannten Ausnahmen;
— die Relevanz der Umgehungsbestimmungen in Artikel 6;
— Möglichkeiten für den 3D-Druck von Elementen;
— ob die Anforderungen an die Speicherung von Produktinformationen aufgrund der möglichen Einführung eines digitalen Produktpasses überarbeitet werden sollten;
— ob ein Energielabel vorgeschrieben werden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.07.2024

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