Art. 9 – Aufhebung und Übergangsbestimmungen

REG_2024_1834 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission

(1)Die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 wird mit Wirkung vom 24. Juli 2026 aufgehoben. Die Anhänge I, II und III der genannten Verordnung gelten jedoch bis zum 24. Juli 2037 weiterhin für Ventilatoren, die in andere Produkte integriert sind.
(2)Es wird angenommen, dass Exemplare von Modellen, die zwischen dem 24. Juli 2024 und dem 24. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden und den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen, auch die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.07.2024

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