ErwGr. 54

REG_2024_1938 · über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG

Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und mit den Grundsätzen, die mit der Charta anerkannt wurden, vor allem mit der Achtung der Würde des Menschen und seines Rechts auf Unversehrtheit, dem Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen, dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, der Freiheit der Kunst und der Wissenschaft, der unternehmerischen Freiheit, der Nichtdiskriminierung, dem Recht auf Schutz der Gesundheit und auf Zugang zu Gesundheitsversorgung und den Rechten des Kindes. Um diese Ziele zu erreichen, sollten alle Aufsichts- und SoHO-Tätigkeiten stets so durchgeführt werden, dass diese Rechte und Grundsätze uneingeschränkt gewahrt bleiben. Das Recht auf Würde und Unversehrtheit von SoHO-Spendern, SoHO-Empfängern und Nachkommen aus medizinisch unterstützter Fortpflanzung sollte stets berücksichtigt werden, indem unter anderem sichergestellt wird, dass die Einwilligung zur Spende freiwillig erteilt wird und die SoHO-Spender oder ihre Vertreter über die beabsichtigte Verwendung des gespendeten Materials informiert werden, dass die Kriterien für die Eignung von SoHO-Spendern auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, dass die Verwendung von SoHO beim Menschen nicht für kommerzielle Zwecke oder mit falschen oder irreführenden Informationen über die Wirksamkeit bzw. Funktionalität beworben wird, sodass SoHO-Spender und SoHO-Empfänger in voller Kenntnis der Sachlage überlegte Entscheidungen treffen können, und dass die Tätigkeiten in transparenter Weise durchgeführt werden, wobei die Sicherheit von SoHO-Spendern, SoHO-Empfängern und Nachkommen aus medizinisch unterstützter Fortpflanzung im Vordergrund steht. Darüber hinaus sollten die Zuteilung und der gleichberechtigte Zugang zu SoHO im Einklang mit dem nationalen Recht auf der Grundlage einer objektiven Bewertung des medizinischen Bedarfs erfolgen, sodass die Gesundheit von SoHO-Empfängern und Nachkommen aus medizinisch unterstützter Fortpflanzung nicht durch SoHO-Zuteilungsmaßnahmen beeinträchtigt wird, die ihre Würde verletzen. Diese Verordnung sollte daher entsprechend Anwendung finden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.07.2024

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