ErwGr. 20

REG_2024_2019 · zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union

In Anbetracht der Besonderheiten des Vorabentscheidungsverfahrens im Vergleich zu den Klageverfahren, für die das Gericht zuständig ist, ist es angemessen, Vorabentscheidungsersuchen den zu diesem Zweck bestimmten Kammern des Gerichts zuzuweisen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2024

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