ErwGr. 22

REG_2024_2019 · zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union

Aus den Statistiken des Gerichtshofs geht hervor, dass eine große Zahl von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Gerichts eingelegt wird. Um die Effizienz der Rechtsmittelverfahren zu wahren und es dem Gerichtshof zu ermöglichen, sich auf die Rechtsmittel zu konzentrieren, die bedeutsame Rechtsfragen aufwerfen, sollte der Mechanismus der vorherigen Zulassung von Rechtsmitteln erweitert werden, wobei sicherzustellen ist, dass die Anforderungen eines effektiven gerichtlichen Schutzes erfüllt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2024

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