ErwGr. 170

REG_2024_2509 · über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

Im Einklang mit der Richtlinie 2014/24/EU sollte es möglich sein, in beliebiger Reihenfolge den Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers zu überprüfen, Eignungs- und Zuschlagskriterien anzuwenden und die Einhaltung der Auftragsunterlagen zu überprüfen. Infolgedessen sollten Angebote aufgrund der Zuschlagskriterien abgelehnt werden können, ohne dass der betreffende Bieter zuvor anhand der Ausschluss- oder Eignungskriterien überprüft wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024

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