ErwGr. 197

REG_2024_2509 · über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

Bei Verträgen, die von Delegationen der Union in Drittländern oder ausschließlich im Interesse der Delegationen der Union in Drittländern vergeben werden, sollte der zuständige Anweisungsbefugte in hinreichend begründeten Fällen natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in einem Drittland, das mit der Union kein besonderes Abkommen im Bereich der Auftragsvergabe geschlossen hat, Zugang zu dem Vergabeverfahren gewähren dürfen. Diese Flexibilität sollte insbesondere dann gegeben sein, wenn es keine natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in Ländern gibt, die im Rahmen eines besonderen Abkommens mit der Union im Bereich der Auftragsvergabe Zugang zu dem Vergabeverfahren haben, die die erforderlichen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen erbringen könnten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 197 REG_2024_2509 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 197 REG_2024_2509 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.