ErwGr. 2

REG_2024_2516 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten

Die Form, in der EU-Düngeprodukte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1009 gekennzeichnet werden, sollte an technologische und gesellschaftliche Veränderungen im Bereich der Digitalisierung angepasst werden. Dies sollte ohne Beeinträchtigung der Qualität oder Zugänglichkeit der Informationen und zur Bereitstellung besserer Informationen erfolgen, wobei den Auswirkungen auf Wirtschaftsakteure und Endnutzer und deren Vorteilen Rechnung zu tragen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.09.2024

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Kann ich ErwGr. 2 REG_2024_2516 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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