REG_2024_2516 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten
Die Bereitstellung von Informationen auf einem Etikett in digitaler Form (im Folgenden „digitales Etikett“) hat eindeutige Vorteile. Digitale Kennzeichnungen können die Weitergabe von Kennzeichnungsangaben verbessern, da durch sie überladene physische Etiketten vermieden werden und die Nutzer zudem auf verschiedene, nur in digitalen Formaten verfügbare Leseoptionen zurückgreifen können, etwa größere Schrift, automatische Suche, Lautsprecher oder Übersetzung in andere Sprachen. Darüber hinaus kann die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten zu den laufenden Fortschritten beim digitalen und beim grünen Wandel des europäischen Agrarsektors beitragen, indem Verpackungsabfälle verringert und die Berichterstattungspflichten von Landwirten in Bezug auf die Verwendung solcher Produkte erleichtert werden. Die digitale Kennzeichnung kann auch zu mehr Effizienz bei der Verwaltung der Kennzeichnungspflichten durch die Wirtschaftsakteure führen, indem sie die Aktualisierung der Kennzeichnungsangaben erleichtert und die Bereitstellung gezielterer Informationen für die Nutzer ermöglicht. Zwar könnten durch die Verwendung digitaler Etiketten Platzbeschränkungen im Vergleich zu physischen Etiketten überwunden werden, indem die Rückverfolgung der Informationen ermöglicht wird, und die Düngemittelpreise aufgrund niedrigerer Kennzeichnungskosten gesenkt werden, doch sollten irrelevante oder unnötige Informationen vermieden werden, um eine optimale Qualität der wesentlichen Informationen für die Nutzer zu gewährleisten. Darüber hinaus kann die digitale Kennzeichnung dazu beitragen, die Kennzeichnungskosten entlang der gesamten Lieferkette zu senken, da die Etiketten von EU-Düngeprodukten nach einer Transaktion zwischen Wirtschaftsakteuren geändert werden können, bevor die Produkte die Endnutzer erreichen.
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