ErwGr. 32

REG_2024_257 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194

Für Schwarzen Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides) in den ICES-Untergebieten 1 und 2 verabschiedete die NEAFC keine Empfehlung für 2024. Die Unionsquote für Schwarzen Heilbutt in den internationalen Gewässern der ICES-Untergebiete 1 und 2 für 2024 sollte auf 1 711 Tonnen festgesetzt werden. Die Höhe der Unionsquote entspricht 9,25 % des Umfangs laut dem jüngsten besten verfügbaren wissenschaftlichen ICES-Gutachten für Schwarzen Heilbutt in den ICES-Untergebieten 1 und 2, d. h. dem Gutachten für diesen Bestand, das vom ICES 2021 für Schwarzen Heilbutt in den ICES-Untergebieten 1 und 2 veröffentlicht wurde, das eine Höchstfangmenge von 18 494 für 2022 und 2023 empfahl.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2024

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