ErwGr. 34

REG_2024_257 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194

Makrele (Scomber scombrus), Blauer Wittling (Micromesistius poutassou) und skandinavischer Atlantikhering (Clupea harengus) im Nordostatlantik sind Gegenstand von Konsultationen der Küstenstaaten über das Fischereimanagement für diese Bestände, und diese Bestände werden auch durch die NEAFC verwaltet. Die Union hat auf der Grundlage der vom Rat am 5. Oktober 2023 gebilligten Standpunkte an diesen Konsultationen teilgenommen. Die Ergebnisse dieser Konsultationen wurde in den vereinbarten Niederschriften festgehalten für skandinavischen Atlantikhering im Nordostatlantik für 2024, unterzeichnet am 13. Oktober 2023, für Blauen Wittling im Nordostatlantik für 2024, unterzeichnet am 18. Oktober 2023 und für Makrele im Nordostatlantik für 2024, ebenfalls unterzeichnet am 18. Oktober. Auf ihrer 42. Jahrestagung 2023 hat die NEAFC Empfehlungen zu Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für skandinavischen Atlantikhering und Makrele für 2024 angenommen. Die NEAFC hat keine Empfehlung zu Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für Blauen Wittling für 2024 angenommen. Es ist daher angezeigt, die TAC für skandinavischen Atlantikhering und Makrele im Nordostatlantik in der Höhe der Fangmöglichkeiten festzusetzen, die in den jeweiligen vereinbarten Niederschriften der Küstenstaaten und in den NEAFC-Empfehlungen vereinbart wurden. Darüber hinaus ist es angezeigt, die TAC für Blauen Wittling im Nordostatlantik in der Höhe der Fangmöglichkeiten festzusetzen, die in der vereinbarten Niederschrift der Küstenstaaten für Blauen Wittling und gemäß dem von der Union in der NEAFC geäußerten Standpunkt festgesetzt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2024

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