ErwGr. 36

REG_2024_257 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194

Die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas, ICCAT) hat auf ihrer Jahrestagung 2023 vereinbart, im Jahr 2024 die TACs beizubehalten, die 2023 für Roten Thun (Thunnus thynnus) im Ostatlantik, Weißen Thun (Thunnus alalunga) im Mittelmeer und im Südatlantik, Schwertfisch (Xiphias gladius) im Mittelmeer und im Nord- und Südatlantik, Blauen Marlin (Makaira nigricans), Weißen Marlin (Tetrapturus albidus), Gelbflossenthun (Thunnus albacares), Großaugenthun (Thunnus obesus) festgelegt wurden, sowie eine Genehmigung für das Anbordbehalten für Kurzflossen-Mako im Südatlantik (Isurus oxyrinchus). Darüber hinaus hat die ICCAT für Weißen Thun im Nordatlantik eine TAC von 47 251 Tonnen und für Blauhai im Nord- und Südatlantik (Prionace glauca) eine TAC von jeweils 30 000 und 27 711 Tonnen für 2024 festgelegt. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2024

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