ErwGr. 6

REG_2024_2642 · über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands

Das Verfahren zur Änderung der Liste in Anhang I dieser Verordnung sollte unter anderem vorsehen, dass die benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen die Gründe für ihre Aufnahme in die Liste erfahren, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu bieten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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