Art. 47 – Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98

REG_2024_2747 · zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)

Die Verordnung (EG) Nr. 2679/98 wird wie folgt geändert:
1.Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Diese Verordnung berührt in keiner Weise die Ausübung der in den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene anerkannten Grundrechte, einschließlich des Rechts oder der Freiheit zum Streik oder zur Durchführung anderer Maßnahmen, die im Rahmen der spezifischen Systeme der Mitgliedstaaten im Bereich der Arbeitsbeziehungen nach deren nationalem Recht oder deren nationalen Gepflogenheiten vorgesehen sind. Sie berührt nicht das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen, und im Falle von Interessenkonflikten das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten kollektive Maßnahmen zur Verteidigung ihrer Interessen zu ergreifen, einschließlich Streikmaßnahmen.“
2.Folgender Artikel wird angefügt: „Artikel 5a (1) Wurde der Notfallmodus für den Binnenmarkt im Sinne von Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates (*1) im Einklang mit Artikel 18 der genannten Verordnung aktiviert, so gelten die Artikel 3, 4 und 5 der vorliegenden Verordnung nicht mehr für die krisenrelevanten Waren, die in einem gemäß Artikel 18 Absatz 4 der genannten Verordnung erlassenen Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind, für die Dauer des Notfallmodus für den Binnenmarkt. (2) In den Fällen, in denen Absatz 1 dieses Artikels Anwendung findet, bleiben die Verpflichtungen unberührt, die sich aus dieser Verordnung ergeben, bevor der Notfallmodus für den Binnenmarkt gemäß der Verordnung (EU) 2024/2747 aktiviert wird. (*1) Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (ABl. L, 2024/2747, 8.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2747/oj).“ "

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

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