ErwGr. 25

REG_2024_2747 · zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)

Um die Vertraulichkeit der gemäß dieser Verordnung erhaltenen Informationen zu gewährleisten, wird das Gremium aufgefordert, in seiner Geschäftsordnung vorzusehen, dass seine Mitglieder und Beobachter keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie andere in Anwendung dieser Verordnung gewonnene oder generierte sensible und vertrauliche Informationen preisgeben und die Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses einhalten, die der der Bediensteten der Kommission gleichwertig ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

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