ErwGr. 26

REG_2024_2747 · zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)

Um insbesondere in Krisenzeiten für mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und Koordinierung zu sorgen, sollte der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments den Vorsitz des Gremiums einladen können, vor diesem Ausschuss zu erscheinen. Das Europäische Parlament sollte schnellstmöglich über alle vorgeschlagenen oder erlassenen Durchführungsrechtsakte des Rates unterrichtet werden. Die Kommission sollte den Aspekten, die im Zusammenhang mit den im Zuge des Notfall- und Resilienzdialogs im Rahmen dieser Verordnung geäußerten Standpunkten aufkommen, sowie etwaigen einschlägigen Entschließungen des Europäischen Parlaments Rechnung tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

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