ErwGr. 35

REG_2024_2747 · zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)

Es sollte möglich sein, Informationen über Ad-hoc-Warnmeldungen zur Frühwarnung über das Netz auszutauschen, das zwischen den zentralen Verbindungsbüros der Mitgliedstaaten und dem Verbindungsbüro auf Unionsebene eingerichtet wurde. Solche Ad-hoc-Warnmeldungen zur Frühwarnung sollten der Kommission bei bedeutenden Ereignissen übermittelt werden, damit die Union die Entwicklung einer potenziellen, unmittelbar drohenden oder andauernden Krise besser verfolgen kann und so ein höheres Maß an Vorsorge für den Fall des Entstehens oder der Entwicklung einer Krise gewährleistet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

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