ErwGr. 10

REG_2024_2748 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011, (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2023/988 und (EU) 2023/1230 in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls

Notfallverfahren sollten in den Verordnungen (EU) Nr. 305/2011, (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) und (EU) 2023/1230 festgelegt werden. Diese Verfahren sollten erst nach der Aktivierung des Notfallmodus für den Binnenmarkt und nur dann Anwendung finden, wenn eine bestimmte Ware, die unter diese Verordnungen fällt, gemäß der Verordnung (EU) 2024/2747 als krisenrelevante Ware eingestuft wurde und die Kommission einen Durchführungsrechtsakt zur Aktivierung dieser Verfahren gemäß der genannten Verordnung erlassen hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

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