ErwGr. 36

REG_2024_2803 · zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums

Das Leistungssystem und die Gebührenregelung sollten den effizienten, nachhaltigen und kontinuierlichen Betrieb des europäischen ATM-Systems gewährleisten und zielen darauf ab, Flugsicherungsdienste, die zu anderen als Marktbedingungen erbracht werden, kosteneffizienter zu machen und eine bessere Qualität der Dienste zu fördern. Zu diesem Zweck sollten sie einschlägige und geeignete Anreize enthalten. Im Hinblick auf dieses Ziel sollte das Leistungssystem nicht für Dienste gelten, die unter Marktbedingungen erbracht werden. Das Leistungssystem sollte alle Flugsicherungsdienste abdecken, die ein benannter Anbieter von Flugverkehrsdiensten erbringt oder bei anderen Diensteanbietern in Auftrag gibt, auch wenn der betreffende Diensteanbieter Flugsicherungsdienste und Flugverkehrsdienste erbringt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

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