ErwGr. 33

REG_2024_2809 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1129, (EU) Nr. 596/2014 und (EU) Nr. 600/2014 zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen

Eines der zentralen Ziele der Kapitalmarktunion ist die Erleichterung des Zugangs von KMU zu öffentlichen Märkten in der Union, um diesen KMU andere Finanzierungsquellen als Bankkredite zu erschließen und ihnen so die Möglichkeit zu geben, sich zu vergrößern und zu wachsen. Die Kosten für die Erstellung eines Prospekts könnten für KMU, die Wertpapiere öffentlich anbieten wollen, abschreckend wirken, zumal die Gegenleistung für solche Angebote in der Regel gering ist. Der EU-Wachstumsprospekt ist ein vereinfachter Prospekt, der mit der Verordnung (EU) 2017/1129 eingeführt wurde und für KMU und wenige andere Kategorien von Begünstigten, einschließlich Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von bis zu 500 Mio. EUR, deren Wertpapiere bereits zum Handel an einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen sind, verfügbar ist. Ziel des EU-Wachstumsprospekts war, die Kosten für die Erstellung eines Prospekts für kleinere Emittenten zu senken und gleichzeitig den Anlegern wesentliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sie das Angebot bewerten und eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. Auch wenn Emittenten, die einen EU-Wachstumsprospekt erstellen, ganz erhebliche Kosteneinsparungen erzielen können, wird der Umfang der Offenlegung eines EU-Wachstumsprospekts nach wie vor als zu präskriptiv und zu nahe an einem Standardprospekt angesehen, als dass dies für KMU einen wesentlichen Unterschied bedeuten würde. Es besteht daher Bedarf an einem EU-Wachstumsemissionsprospektprospekt mit geringeren Anforderungen, um die Notierungsunterlagen für KMU noch weniger komplex und aufwendig zu gestalten und den KMU noch größere Einsparungen zu ermöglichen. Zur Verringerung der Belastung der Emittenten und zum Schutz der Anleger ist es jedoch notwendig, eine Übergangsfrist für EU-Wachstumsprospekte vorzusehen, die vor dem Datum der Anwendung der neuen Regelung gebilligt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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