ErwGr. 36

REG_2024_2822 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2246/2002 der Kommission

Angesichts der fortgeschrittenen Harmonisierung des Urheberrechts in der Union ist es angezeigt, den Grundsatz des kumulierten Schutzes nach der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 und nach dem Urheberrecht dahin gehend anzupassen, dass Geschmacksmuster, die durch Unionsgeschmacksmuster geschützt sind, als urheberrechtlich geschützte Werke geschützt werden können, sofern die Anforderungen des Urheberrechts erfüllt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.11.2024

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