REG_2024_2987 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union
Um die in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 festgelegten Anforderungen an Ersteinschusszahlungen zu erfüllen, verwenden zahlreiche Marktteilnehmer in der Union branchenweit Pro-forma-Modelle für die Berechnung von Ersteinschusszahlungen. Da diese Modelle branchenweit verwendet werden, ist es unwahrscheinlich, dass sie durch die Präferenzen jedes einzelnen Anwenders oder durch die unterschiedlichen Bewertungen jeder einzelnen zuständigen Behörde, die die Verwendung dieser Modelle durch die von ihr beaufsichtigten Unternehmen genehmigt, wesentlich verändert werden. In der Praxis führt die Verwendung ein und desselben Modells durch eine Vielzahl von Gegenparteien in der Union zu einem Koordinierungsproblem, da dieses Modell von einer Vielzahl von zuständigen Behörden validiert werden muss. Zur Lösung dieses Problems sollte die EBA mit der Aufgabe betraut werden, als zentrale Validierungsstelle für solche Pro-forma-Modelle zu fungieren. Die EBA sollte in ihrer Rolle als zentrale Validierungsstelle die Elemente und allgemeinen Aspekte dieser Pro-forma-Modelle validieren, einschließlich ihrer Kalibrierung, Gestaltung und Abdeckung von Instrumenten, Anlageklassen und Risikofaktoren. Zur Unterstützung ihrer Arbeit sollte die EBA Rückmeldungen von den zuständigen Behörden, der ESMA und der EIOPA einholen und deren gemeinsame Standpunkte koordinieren. Da die zuständigen Behörden weiterhin für die Genehmigung der Verwendung dieser Pro-forma-Modelle und für die Überwachung ihrer Umsetzung auf der Ebene der beaufsichtigten Unternehmen verantwortlich wären, sollte die EBA die zuständigen Behörden bei ihren Genehmigungsverfahren hinsichtlich der allgemeinen Aspekte der Umsetzung dieser Pro-forma-Modelle unterstützen. Außerdem sollte die EBA als zentrale Anlaufstelle für Gespräche mit der Branche dienen, um eine wirksamere Koordinierung der Union hinsichtlich der Gestaltung dieser Modelle sicherzustellen. Die zuständigen Behörden sind weiterhin für die Genehmigung der Verwendung solcher Modelle und für die Überwachung der Umsetzung dieser Modelle auf der Ebene der beaufsichtigten Unternehmen verantwortlich.
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