ErwGr. 21

REG_2024_2987 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union

Es muss sichergestellt werden, dass die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 149/2013 der Kommission (12) hinsichtlich der Kriterien, anhand derer festgestellt wird, welche OTC-Derivatekontrakte objektiv messbar zur Reduzierung der Risiken beitragen, angesichts der Marktentwicklungen weiterhin angemessen ist. Auch muss sichergestellt werden, dass die in der genannten Delegierten Verordnung festgelegten Werte für die Clearingschwellen die verschiedenen Risiken und Merkmale von anderen Derivaten als Zins-, Devisen-, Kredit- und Aktienderivaten adäquat und korrekt abbilden. Die ESMA sollte diese Delegierte Verordnung daher überprüfen und gegebenenfalls präzisieren und Änderungen daran vorschlagen. Die ESMA wird aufgerufen, unter anderem mehr Granularität bei Warenderivaten zu erwägen und vorzusehen. Diese Granularität könnte erreicht werden, indem die Clearingschwellen nach Sektor und Typ getrennt werden, etwa indem zwischen Agrar-, Energie- oder Metallrohstoffen unterschieden oder nach anderen Merkmalen, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien, ökologisch nachhaltigen Investitionen oder kryptobezogenen Merkmalen differenziert wird. Bei der Überprüfung sollte sich die ESMA bemühen, einschlägige Interessenträger zu konsultieren, die über spezifische Kenntnisse zu bestimmten Rohstoffen bzw. Waren verfügen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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