ErwGr. 22

REG_2024_2987 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union

Nichtfinanzielle Gegenparteien, die für nicht durch eine CCP geclearte OTC-Derivatekontrakte Sicherheiten austauschen, sollten genügend Zeit haben, die Vereinbarungen für den Austausch solcher Sicherheiten auszuhandeln und zu testen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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