ErwGr. 35

REG_2024_3005 · über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859

Die Verordnung (EU) 2019/2088, die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) und die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates (13) stellen wegweisende Gesetzesinitiativen dar, um die Verfügbarkeit, Qualität und Schlüssigkeit von ESG-Anforderungen in der gesamten Wertschöpfungskette der Finanzmarktteilnehmer zu verbessern, was zu einer Verbesserung der Qualität von ESG-Ratings beiträgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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