Art. 26 – Referenzimplementierungssoftware

REG_2024_3011 · über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen

(1)Die Kommission ist für die Erstellung, Zugänglichkeit, Pflege und Entwicklung einer Referenzimplementierungssoftware zuständig, für deren Einsatz als Back-End-System sich die Mitgliedstaaten anstelle eines nationalen IT-Systems entscheiden können. Die Erstellung, Pflege und Entwicklung der Referenzimplementierungssoftware werden aus dem Gesamthaushalt der Union finanziert.
(2)Eurojust kann die in Absatz 1 genannte Referenzimplementierungssoftware verwenden.
(3)Die Kommission übernimmt die unentgeltliche Bereitstellung, Pflege und Unterstützung der Referenzimplementierungssoftware.
(4)Die Referenzimplementierungssoftware bietet eine gemeinsame Schnittstelle für die Kommunikation mit anderen nationalen IT-Systemen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 26 REG_2024_3011 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 26 REG_2024_3011 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.