Art. 29 – Änderung des Formblatts für das Ersuchen und sonstiger Formulare

REG_2024_3011 · über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 30 delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge zu erlassen, indem sie das Formblatt für das Ersuchen und sonstige Formulare aktualisiert oder technische Änderungen daran vornimmt. Diese Änderungen stehen im Einklang mit dieser Verordnung und berühren diese nicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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