Art. 35 – Übergangsbestimmungen

REG_2024_3011 · über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen

Diese Verordnung gilt für Ersuchen um Übertragung von Strafverfahren, die nach dem 1. Februar 2027 übermittelt werden. Ersuchen um Übertragung von Strafverfahren, die vor dem 1. Februar 2027 eingehen, unterliegen weiterhin den bestehenden Rechtsinstrumenten für die Übertragung von Strafverfahren.
Bis Artikel 24 gemäß Artikel 36 Unterabsatz 3 anwendbar wird, erfolgt die Kommunikation zwischen ersuchenden Behörden und ersuchten Behörden und gegebenenfalls unter Einschaltung der zentralen Behörden sowie mit Eurojust nach dieser Verordnung auf geeignete alternative Weise, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, für einen raschen, sicheren und zuverlässigen Informationsaustausch zu sorgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 35 REG_2024_3011 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 35 REG_2024_3011 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.