REG_2024_3012 · zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von dauerhaften CO2-Entnahmen, kohlenstoffspeichernder Landbewirtschaftung und der CO2-Speicherung in Produkten
Die CO2-Entnahmen und die Verringerungen von Bodenemissionen sowie die entsprechenden damit verbundenen direkten und indirekten Treibhausgasemissionen sollten auf relevante, konservative, korrekte, vollständige, kohärente, transparente und vergleichbare Weise quantifiziert werden. Unsicherheiten bei der Quantifizierung sollten auf konservative Weise entsprechend gemeldet und berücksichtigt werden, um das Risiko einer zu hohen Veranschlagung der aus der Atmosphäre entzogenen Menge an CO2 oder einer zu niedrigen Veranschlagung der Menge der durch eine Tätigkeit verursachten direkten oder indirekten Treibhausgasemissionen zu begrenzen. Vorübergehende CO2-Entnahmen und Verringerungen von Bodenemissionen durch kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung sollten mit einem hohen Maß an Genauigkeit quantifiziert werden, um höchste Qualität zu gewährleisten und Unsicherheiten so gering wie möglich zu halten; zudem sollten sie, soweit möglich, auf der Anwendung von Tier-3-Methoden im Einklang mit den IPCC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare von 2006 und etwaigen weiteren Nachbesserungen bei diesen IPCC-Leitlinien von 2006 basieren. Um Anreize für Synergien zwischen den Klima- und Biodiversitätszielen der Union zu schaffen, ist darüber hinaus eine verstärkte Überwachung der Flächen erforderlich, um so zum Schutz und zur Stärkung der Resilienz natürlicher CO2-Entnahmenin der gesamten Union beizutragen. Die Überwachung der Emissionen und der Entnahmen muss diese Synergien genau widerspiegeln, sollte sich auf eine geeignete Kombination von Vor-Ort-Messungen mit Fernerkundung oder Modellierung gemäß den Regelungen der geltenden Zertifizierungsmethode stützen, sollte die im Rahmen von Unionsprogrammen, etwa in der Copernicus-Komponente des mit der Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) eingerichteten Weltraumprogramms der Union, verfügbaren fortgeschrittenen Technologien bestmöglich nutzen, sollte bereits bestehende Instrumente umfassend in Anspruch nehmen und sollte die Kohärenz mit den nationalen Treibhausgasinventaren sicherstellen.
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