ErwGr. 34

REG_2024_3012 · zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von dauerhaften CO2-Entnahmen, kohlenstoffspeichernder Landbewirtschaftung und der CO2-Speicherung in Produkten

Um sicherzustellen, dass die Kontrolle der Zertifizierung zuverlässig und einheitlich erfolgt, sollte die Kommission Beschlüsse zur Anerkennung von Zertifizierungssystemen annehmen können, die den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen entsprechen, einschließlich in Bezug auf die technische Kompetenz, Zuverlässigkeit, Transparenz und unabhängige Prüfung. Die entsprechenden Anerkennungsbeschlüsse sollten befristet sein und sollten öffentlich zugänglich gemacht werden. Dazu sollte die Kommission Durchführungsrechtsakte über den Inhalt und die Verfahren der Anerkennung von Zertifizierungssystemen durch die Union erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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