ErwGr. 4

REG_2024_3012 · zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von dauerhaften CO2-Entnahmen, kohlenstoffspeichernder Landbewirtschaftung und der CO2-Speicherung in Produkten

In ihrer Mitteilung vom 6. Februar 2024 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem ehrgeizigen industriellen CO2-Management in der EU“ sieht die Kommission vor, die Gesamtziele für die erforderliche CO2-Entnahme im Einklang mit den Klimazielen der Union für 2040 und dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität und danach negative Emissionen zu erreichen, zu bewerten; politische Optionen und Unterstützungsmechanismen für technische CO2-Entnahmen zu entwickeln und sich dabei auch mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und wie diese im Emissionshandelssystem der Union berücksichtigt werden können; und parallel dazu Forschung, Innovation und frühzeitige Demonstration im Zusammenhang mit neuartigen industriellen Technologien zur CO2-Entnahme in der Union im Rahmen von Horizont Europa, dem mit der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) eingerichtete Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und des mit der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (8) eingerichteten Innovationsfonds zu fördern. Darüber hinaus ist es angezeigt, dass die Kommission die Optionen für die Zielvorgaben der Union hinsichtlich der CO2-Entnahmen bewertet, einschließlich der eindeutigen Festlegung einer gesonderten Zielvorgabe für dauerhafte CO2-Entnahmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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