ErwGr. 5

REG_2024_3012 · zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von dauerhaften CO2-Entnahmen, kohlenstoffspeichernder Landbewirtschaftung und der CO2-Speicherung in Produkten

Ein harmonisierter Unionsrahmen für die Zertifizierung dürfte die Umweltintegrität und Transparenz der dauerhaften CO2-Entnahmen, der kohlenstoffspeichernden Landbewirtschaftung und der CO2-Speicherung in Produkte verbessern sowie das Vertrauen in ihre Zertifizierung fördern und zugleich die damit verbundenen Verwaltungskosten senken. Da der Unionsrahmen für die Zertifizierung freiwillig ist, können bestehende und neue öffentliche und private Zertifizierungssysteme im Rahmen der vorliegenden Verordnung eine Anerkennung durch die Kommission beantragen; dies ist aber keine verpflichtende Voraussetzung für ihren Betrieb in der Union.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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