ErwGr. 10

REG_2024_3018 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken

Bei den in privatem Besitz befindlichen Daten handelt es sich um die riesigen Datenmengen, die private Einrichtungen infolge ihrer Tätigkeit besitzen und die von den statistischen Ämtern zur Erstellung amtlicher Statistiken verwendet werden könnten. Dazu könnten unter anderem Daten gehören, die sich im Besitz von Organisationen der Zivilgesellschaft befinden. Solche Daten können zur Ergänzung amtlicher Statistiken und für die Überwachung des wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritts und insbesondere der Fortschritte im Zusammenhang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung sein. Die Verwendung solcher Daten sollte daher nachdrücklich gefördert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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