ErwGr. 10

REG_2024_3024 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 in Bezug auf die Einführung neuer Module für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen

Der Biodiversitätsverlust gehört – zusammen mit dem Klimawandel und durch diesen verstärkt – zu den bedeutendsten Risiken, mit denen Volkswirtschaften konfrontiert sind. Biodiversität ist von entscheidender Bedeutung für die Ernährungssicherheit, das menschliche Wohlergehen und die Widerstandsfähigkeit von Gesellschaften und Volkswirtschaften insgesamt. Die Mitgliedstaaten und die Union sollten daher ihre Maßnahmen gegen die Biodiversitätskrise im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen aus dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, der auf der Fünfzehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt angenommen wurde, verstärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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