REG_2024_3024 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 in Bezug auf die Einführung neuer Module für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen
Ökosystemrechnungen als Mittel zur Darstellung von Daten über das Ausmaß und den Zustand von Ökosystemgütern und die Leistungen, die sie für die Gesellschaft und die Wirtschaft erbringen, zielen darauf ab, der Natur einen Wert beizumessen und so eine bessere Berücksichtigung der Kosten für die Natur zu ermöglichen. Das Ziel der Festlegung monetärer Werte sollte darin bestehen, die Kosten des Nichthandelns stärker ins Blickfeld zu rücken und die Union bei der Verwirklichung ihrer Umweltziele zu unterstützen. Um die Einführung von Pflichten zur Berichterstattung für die monetären Werte von Ökosystemleistungen angemessen vorzubereiten, sollten ihr Pilot- und Machbarkeitsstudien unter Berücksichtigung der einschlägigen internationalen Standards vorausgehen. Untersucht werden sollten in diesen Studien unter anderem die zu berichtenden monetären Werte, die Beziehungen zwischen diesen Werten und den Veränderungen bei der bestehenden Bereitstellung und Nutzung von Ökosystemleistungen, die mögliche Nutzung der Ergebnisse der verschiedenen Schätzverfahren in politischen Maßnahmen, die Bedingungen, unter welchen die Schätzungen für eine Aggregation zueinander und zu anderen Aggregaten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen geeignet sind, und das für die Berichterstattung am besten geeignete Format der Tabellen. Damit sich die beabsichtigten Wirkungen voll entfalten können, sollte die Kommission unter Berücksichtigung des SEEA EA eine Bewertung der methodischen Möglichkeiten und der Machbarkeit der monetären Bewertung von Ökosystemleistungen durchführen. Auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse sollte es der Kommission möglich sein, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 vorzulegen, um die monetären Ökosystemrechnungen aufzunehmen.
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