ErwGr. 10

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Um zu vermeiden, dass innovative Vertriebsmodelle verwendet werden, um die sich aus dieser Verordnung ergebenden Verpflichtungen zu umgehen, sollte klargestellt werden, dass jede Lieferung eines Produkts im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, auch wenn das Eigentum an den Produkten oder der Besitz der Produkte im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung übertragen wird, als Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt gilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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