ErwGr. 92

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Um die Maschinenlesbarkeit zu verbessern, ist es erforderlich, ein gemeinsames Datenwörterbuch auf der Grundlage europäischer Normen zu erstellen, ein Instrument zur Regelung und Veröffentlichung der Datenstruktur und entsprechender aussagekräftiger Definitionen und Beschreibungen in Bezug auf alle einschlägigen Bauprodukte. Das Datenwörterbuch sollte für jede Produktfamilie oder -kategorie alle wesentlichen Merkmale und sonstigen Eigenschaften gemäß den harmonisierten technischen Spezifikationen sowie die sonstigen nach dieser Verordnung erforderlichen Informationen enthalten. Ein auf Unionsebene harmonisiertes Datenwörterbuch ermöglicht die Klassifizierung und Verwendung strukturierter Definitionen sowohl durch die zuständigen nationalen Behörden als auch bei der weiteren Digitalisierung des Baugewerbes, insbesondere in Bezug auf Gebäudedatenmodellierungen, Gebäudelogbücher, digitale Pässe und Register.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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