ErwGr. 95

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Das Geschäft mit Bauprodukten wird langsam, aber stetig immer internationaler. Daher entstehen Situationen, in denen Nichtkonformität durch Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz außerhalb der Union ebenfalls entgegengewirkt werden muss. Daher sollten in dieser Verordnung Bestimmungen über die internationale Zusammenarbeit vorgesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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