ErwGr. 93

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Für Marktüberwachungsbehörden, Produktinformationsstellen für das Bauwesen, benennende Behörden, notifizierende Behörden und Vertreter notifizierter Stellen und Technischer Bewertungsstellen sollten Schulungen organisiert werden, um ihr Kompetenzniveau zu verbessern, ihre Entscheidungsfindung zu harmonisieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsteilnehmer zu schaffen. Dieselben Ziele sollten auch durch den Austausch von Personal zwischen den Marktüberwachungsbehörden, den notifizierenden Behörden und den notifizierten Stellen von zwei oder mehr Mitgliedstaaten verfolgt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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