ErwGr. 11

REG_2024_3190 · über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213

Zwar gibt es Leitlinien für die Erstellung und Einreichung eines Antrags auf Zulassung eines Stoffes für die Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen, insbesondere in Bezug auf Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände aus Kunststoff, doch müssen diese möglicherweise im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen und Anforderungen der Behörde aktualisiert oder ergänzt werden, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung gefährlicher Bisphenole oder gefährlicher Bisphenolderivate, einschließlich ihrer Verwendung in anderen Materialien als Kunststoffen. Im Einklang mit dem Konzept „Ein Stoff, eine Bewertung“ der Kommission sollten die Behörde und die Europäische Chemikalienagentur zusammenarbeiten, da letztere bereits eine Bewertung der Sicherheit von Bisphenolen und ihren Derivaten eingeleitet hat. Unternehmer, die bei der Herstellung ihrer Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände auf die Verwendung eines gefährlichen Bisphenols oder eines gefährlichen Bisphenolderivats angewiesen sind, sollten diese Arbeit unterstützen und der Behörde erforderlichenfalls Informationen über die derzeitige Verwendung dieser Bisphenole und Bisphenolderivate übermitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.12.2024

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