Das Verbot von BPA wird es daher erfordern, dass die Unternehmer Stoffe — einschließlich anderer Bisphenole und Bisphenolderivate — ermitteln müssen, die eine sichere Alternative für den Ersatz von BPA bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen darstellen, um den Erfordernissen der Lebensmittelkette weiterhin angemessen gerecht zu werden und die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Infolge ihrer ähnlichen chemischen Struktur und Aktivität können bestimmte andere Bisphenole oder Bisphenolderivate auch Risiken bergen, die jenen von BPA vergleichbar sind, wenn sie in Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen verwendet werden und in Lebensmittel migrieren. Bei einigen Bisphenolen wurde bereits bestätigt, dass sie aufgrund ihrer reproduktionstoxischen Eigenschaften gefährlich für die menschliche Gesundheit sind, weshalb sie einer harmonisierten Einstufung unterzogen und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) entsprechend eingestuft wurden. Dazu gehört 4,4’-Dihydroxydiphenylsulfon (CAS-Nummer 80-09-1) (FCM 154), gemeinhin bekannt als Bisphenol S (im Folgenden „BPS“), dessen Verwendung bislang bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen aus Kunststoff zulässig ist. Die Behörde veröffentlichte im Jahr 2020 einen technischen Bericht über BPS (8), in dem nicht der gesamte für BPS verfügbare Bestand an toxikologischen Daten berücksichtigt wurde, sie empfahl hingegen, Daten über die Verwendung von BPS in Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen sowie über sein Vorhandensein und seine Migration in Lebensmittel im Zusammenhang mit seiner möglichen Verwendung als Alternative zu BPA zu erheben. Allein dies belegt, dass die Bewertung der Verwendung von BPS in Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen aktualisiert werden muss, insbesondere in Anbetracht seiner harmonisierten Einstufung als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B. Künftig dürfte es zu weiteren harmonisierten Einstufungen von Bisphenolen und Bisphenolderivaten kommen, da einige davon als besonders besorgniserregende Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) ermittelt und mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission (10) neue Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren eingeführt wurden. Daher sollte sichergestellt werden, dass die Verwendung von Bisphenolen oder Bisphenolderivaten mit einer bestimmten harmonisierten Einstufung, einschließlich der Salze dieser Stoffe, bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen nur dann zulässig ist, wenn die Behörde eine aktuelle Bewertung vorgenommen hat, aus der hervorgeht, dass ihre Verwendung die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.12.2024
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