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REG_2024_3190 · über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213

Erstens wird BPA als Ausgangsstoff bei der Herstellung von Polysulfon-Kunststoffharzen verwendet. Diese Polysulfonharze werden entweder zur Herstellung von Trennmembranen für die Mikro- und Ultrafiltration oder als mikroporöser Träger von Dünnschichtmembranen aus Polyamid zur Nanofiltration oder Umkehrosmose verwendet. Diese Prozesse sind für die Herstellung einer großen Bandbreite von Lebensmitteln, einschließlich Lebensmitteln auf Milchbasis, von entscheidender Bedeutung, weil durch sie Krankheitserreger, darunter Viren und Bakterien, sowie bestimmte Kontaminanten wie Schwermetalle und Pestizide herausgefiltert werden und so sichergestellt wird, dass diese ohne Bedenken verzehrt werden können. Derzeit gibt es jedoch keine Alternativen, die im gewerblichen Maßstab technisch umsetzbar sind und die mechanische Festigkeit und chemische Stabilität bieten können, die für solche Anwendungen erforderlich sind. Damit zudem potenzielle Gesundheitsrisiken aufgrund des Vorhandenseins von Rest-BPA in der polysulfonbasierten Membran vermieden werden, wenn BPA zur Herstellung von Polysulfon verwendet wird, können die Hersteller durch Befolgung der Guten Herstellungspraxis (GHP) sicherstellen, dass dieses Vorhandensein vermieden oder auf Mengen in vernachlässigbarem Umfang reduziert wird. Dies kann schon bei der Herstellung der Polymere aber auch in den letzten Herstellungsstufen erreicht werden, indem die Membran vor ihrer ersten Verwendung durchgespült und gereinigt wird, um alle verbleibenden BPA-Rückstände zu entfernen. Dies kann durch den Verwender der Membran, auch durch einen Lebensmittelunternehmer, erfolgen. Sollte ein Spurengehalt von BPA im Polysulfonmaterial verbleiben, wäre die Migration zudem nur sehr gering, weil das Lebensmittel nur kurze Zeit in Kontakt mit der Membran ist. In Anbetracht dessen und aufgrund der wiederholten Verwendung der Membrane über einen langen Zeitraum ist davon auszugehen, dass der Einsatz bei solchen Anwendungen nicht zu einer Exposition gegenüber BPA führt, die ein Risiko für die Verbraucher darstellt. Berücksichtigt man diese Faktoren und zieht man die entscheidende Bedeutung dieser spezifischen Polysulfonanwendungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Verbraucher bei Verzehr einer großen Bandbreite von Lebensmitteln in Betracht, ist es angezeigt, eine Ausnahme vom Verbot der Verwendung von BPA zu gewähren und seine Verwendung speziell bei der Herstellung von Filtrations-Baugruppen mit Polysulfonmembranen in Verbindung mit der Einschränkung zuzulassen, dass BPA nicht in Lebensmittel migrieren darf.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.12.2024

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