ErwGr. 3

REG_2024_3190 · über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213

Ausgehend von einem Auftrag der Kommission aus dem Jahr 2016, eine Neubewertung von BPA vorzunehmen, um die Ergebnisse neuer Studien und wissenschaftliche Daten zur Ausräumung verbliebener Unsicherheiten zu berücksichtigen, einschließlich der Ergebnisse einer zweijährigen Langzeitstudie des nationalen Toxikologieprogramms der Vereinigten Staaten, veröffentlichte die Behörde 2023 ein aktualisiertes Gutachten zu BPA (6). In diesem Gutachten kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass BPA eine Reihe schädlicher Wirkungen hat, unter anderem auf das Immunsystem, das nach ihrem Dafürhalten am empfindlichsten auf die Wirkungen von BPA reagiert. Auf dieser Grundlage legte die Behörde eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 0,2 Nanogramm pro Kilogramm (ng/kg) Körpergewicht fest, die 20 000-mal niedriger als die vorläufige TDI von 4 Mikrogramm pro Kilogramm (μg/kg) (oder 4 000 ng/kg) Körpergewicht ist, den sie in ihrem Gutachten von 2015 festgelegt hatte. Die Behörde wies darauf hin, dass ein ähnlicher Dosisbereich wie der, der Wirkungen auf das Immunsystem hatte, auch Wirkungen auf den Stoffwechsel sowie schädliche Wirkungen auf das Fortpflanzungs- und Entwicklungssystem zur Folge hatte. Ein Vergleich der TDI von 0,2 ng/kg Körpergewicht mit der Abschätzung der lebensmittelbedingten Exposition aus dem Gutachten der Behörde von 2015 zeigt, dass die Exposition für alle Altersgruppen die TDI um zwei bis drei Größenordnungen überschreitet. Die Behörde kam daher zu dem Schluss, dass die ernährungsbedingte BPA-Exposition bei allen Bevölkerungsgruppen Anlass zu gesundheitlichen Bedenken gibt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.12.2024

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