ErwGr. 4

REG_2024_3190 · über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213

Auf der Grundlage des wissenschaftlichen Gutachtens der Behörde von 2023 sollte die Zulassung von BPA zur Verwendung bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen aus Kunststoff sowie zur Verwendung in anderen Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen aktualisiert werden. Angesichts der von der Behörde in ihrem Gutachten von 2023 festgelegten TDI könnten selbst sehr geringe (um ein Mehrfaches unter dem aktuellen SML liegende) Mengen von BPA, die aus Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen migrieren, zu einer Exposition führen, die den neu festgelegten TDI-Wert überschreitet. Zudem werden validierte Analysemethoden benötigt, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen oder amtliche Kontrollen zu unterstützen, doch gibt es keine solchen Methoden, mit denen sich die Migration von BPA zuverlässig und einheitlich im Hinblick auf einen aus der neuen TDI abgeleiteten SML quantifizieren lassen. Um das Vorhandensein von BPA und seine Migration in Lebensmittel sowie die damit einhergehende ernährungsbedingte Exposition der Verbraucher möglichst gering zu halten, sollte seine Verwendung, auch die seiner Salze, bei der Herstellung jener Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände, in denen es enthalten sein kann, einschließlich Klebstoffe, Gummis, Ionenaustauschharze, Kunststoffe, Druckfarben, Silikone, Lacke und Beschichtungen, verboten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.12.2024

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